Widerspruch beim Rechtsprüfamt

Am 14.7.2020 haben wir Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid des Bezirksamtes Altona eingelegt. Seitdem prüft das Rechtsamt den Widerspruch. Und wir warten und brauchen einen langen Atem. Hier noch einmal der Verlauf des Genehmigungsverfahrens kurz zusammengefasst:

Oktober 2019 haben wir einen Antrag auf Nutzungsänderung beim Bauprüfamt gestellt. Das Blockhaus sollte zukünftig nicht mehr der Jugendarbeit, sondern einer Kita als Schutzhütte dienen.

Am 16.06.2020erhielten wir den ablehnenden Bescheid. Das in den 70er Jahren gebaute Blockhaus beeinträchtige „die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege durch Inanspruchnahme natürlicher Biotope und die Belange des Bodenschutzes durch Versiegelung natürlich gewachsener Böden.“ Außerdem würde ein Waldkindergarten den besonderen Erholungswert der Landschaft beeinträchtigen. Die Nutzung der Grünanlage zu Erholungszwecken würde der Waldkindergarten unterbinden.

Zeitgleich haben wir eine Petition gestartet, um auf uns Aufmerksam zu machen. Vorerst reichen wir diese Petition aber nicht ein, da die Beziehung zum Amt sehr angespannt ist und wir immer noch auf eine Entscheidung FÜR eine Waldkita und damit mehr Kitaplätze in Hamburg hoffen.

Petition gestartet für Waldkita ElbeCamp

Wald- und Naturkita vom Bezirksamt Altona abgelehnt!

Am 16. Juni 2020 hat unser Verein Kinderschutz & Jugendwohlfahrt e. V. einen ablehnenden Bescheid vom Fachamt Bauprüfung Altona erhalten. Darin wurde unser Vorhaben abgelehnt, ein Blockhaus für die Jugendarbeit in eine Schutzhütte für eine Waldkita umzunutzen. Das Blockhaus befindet sich im Falkensteiner Weg 3. Wir hoffen nun mit Hilfe der Öffentlichkeit diese Entscheidung im Widerspruchsverfahren noch kippen zu können, denn:

  1. Hamburg braucht Kita-Plätze!
  2. Eine WaldKita beeinträchtigt nicht den Erholungswert am Falkensteiner Weg 3!

Für die Ablehnung des Walkindergartens werden von Seiten des Amtes zwei Gründe angeführt, die für uns nicht nachvollzeihbar sind:

(1) Zitat: „Die Ausführung und Benutzung eines Einzelhauses beeinträchtigen die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege durch Inanspruchnahme natürlicher Biotope und die Belange des Bodenschutzes durch Versiegelung natürlich gewachsener Böden.“

Das Blockhaus wurde bereits im Jahr 1967 mit ausdrücklicher Genehmigung des Bezirksamtes Altona errichtet. Die Stelle vor einer Stützmauer zum dahinterliegenden Villengrundstück wurde bewusst ausgewählt, weil dort NICHT die Belange des Naturschutzes beeinträchtigt werden. Die Baugenehmigung erlaubt unserem Verein das Blockhaus für die Arbeit mit Jugendlichen zu nutzen. Die genutzte Grundfläche bliebe also die Gleiche, egal ob Kinder oder Jugendliche das Haus nutzen würden.

(2) Zitat: „Die ausschließliche Nutzung dieses Teils der Grünanlage durch einen Waldkindergarten beeinträchtigt den besonderen Erholungswert der Landschaft und unterbindet anderen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, die Grünanlage zu Erholungszwecken zu nutzen.“

Das Blockhaus steht direkt an einer Stützmauer am Hang einer Großvilla mit mehreren hundert Quadratmetern Wohnfläche. Will das Bezirksamt diese Bewohner vor dem Kinderlachen schützen, um deren Erholung nicht zu beeinträchtigen? Bei uns hat sich niemand über Kinder oder Jugendliche beschwert. Die tatsächliche Grünanlage beginnt erst ein ganzes Stück weiter südöstlich von Blockhaus und Großvilla. Direkt neben uns befindet sich eine hoch eingezäunte Brunnenanlage von Hamburg-Wasser, die eigentlich auch nicht als „natürliches Biotop mit besonderem Erholungswert“ eingestuft werden kann.

Von Seiten des Amtes wurden uns unterschiedliche Kompromissvorschläge gemacht. Über den Vorschlag des Amtes die Waldkita bei unserm ElbeCamp anzubinden, können wir nur den Kopf schütteln, da das ElbeCamp von Amtsseite von November bis März wegen Überflutungsgefahr gesperrt ist.

Der zweite Vorschlag betraf das Steinhaus im Falkensteiner Weg 5, das mit dem Blockhaus direkt benachbart ist. Hier wäre nach Aussage des Amtes eine Nutzungsänderung „zumindest einfacher“. Die Sanierung des Steinhauses – insbesondere der sanitären Anlagen – wäre für uns mit einem großen finanziellen Aufwand verbunden. Aus unserer Sicht widerspräche diese Lösung außerdem jeder Nachhaltigkeit, wenn man das seit 2009 auch auf Kinder eingerichtete Blockhaus Rückbauen und im benachbarten Haus eine entsprechende Einrichtung schaffen müsste (Sicherheitsglas, Klemmschutz, Heizungsverkleidung, sanitäre Anlagen).

Mal abgesehen davon … im Falkensteiner Weg 3 beeinträchtigt die Waldkita den Erholungszweck und im benachbarten Falkensteiner Weg 5 oder im ElbeCamp würde sie das nicht tun? Wir befürchten eine weitere Ablehnung und Blockade für eine sinnvolle Nutzung unserer Gebäude!

Insofern wirkt auf uns das Argument vorgeschoben, eine Waldkita beeinträchtige den Erholungswert der Grünanlage. Wir meinen, dass es sich bei der Ablehnung um eine rein politische Entscheidung der Abteilung für Landschaftsplanung handelt.

Da wir das Amt bereits gebeten haben zu überdenken, ob es wirklich eine Einrichtung ablehnen möchte, die zukünftige Generationen an den Schutz von Natur und Umwelt heranführt, brauchen wir Ihre Unterstützung!

Wir haben eine Online-Petition gestartet, mit der wir die Bezirksamtsleiterin Stefanie von Berg auf unsere Lage Aufmerksam machen möchten. Es kann nicht im Sinne einer grünen Politik sein, eine Waldkita zu verhindern.

Unterstützen Sie die Waldkita im Falkensteiner Weg 3 mit Ihrer Unterschrift.